Wann führt ein CFD-Broker die Steuer selbst ab?
Entscheidend ist, mit welcher Gesellschaft Sie Ihren Vertrag schließen. Ein Broker mit deutscher Gesellschaft behält die Abgeltungsteuer (oft auch Abgeltungssteuer geschrieben) in der Regel ein und führt sie an das Finanzamt ab, so wie Ihre Hausbank bei Zinsen. Ein Anbieter, der Sie aus dem Ausland betreut, tut das meist nicht. Dann geben Sie Ihre Gewinne selbst in der Steuererklärung an.
Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt Pepperstone selbst: Die deutsche Pepperstone GmbH zieht die Steuer ab, die zyprische Pepperstone EU Limited schreibt dagegen, dass sie keine Steuern einbehält. Gleiche Marke, anderes Ergebnis. Für Kunden in Deutschland empfehlen wir deshalb Pepperstone über die GmbH, die bei der BaFin unter der Nummer 151148 geführt wird. Sie können Ihr Konto bei der Pepperstone GmbH hier eröffnen.
Steuerabzug nach Vertragspartner
| Broker und Gesellschaft | Deutsche Abgeltungsteuer automatisch abgeführt? |
|---|---|
| Pepperstone GmbH (BaFin) | Ja, für in Deutschland steuerpflichtige Privatkunden |
| Pepperstone EU Limited (CySEC) | Nein, laut eigener Angabe kein Steuereinbehalt |
| Capital.com | Nicht geprüft, bitte beim Broker erfragen |
| XS | Nicht geprüft, bitte beim Broker erfragen |
Führt Pepperstone die Abgeltungssteuer automatisch ab?
Ja. Für alle in Deutschland steuerlich ansässigen Privatkunden behält die Pepperstone GmbH die Abgeltungsteuer direkt beim Schließen einer Position ein und führt sie an ihr zuständiges Betriebsstättenfinanzamt ab. Der Satz beträgt 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer von 8 % oder 9 %. Ihre Kirchensteuerdaten erhält Pepperstone vom Bundeszentralamt für Steuern; Neukunden werden zunächst pauschal belegt, danach rechnet Pepperstone zurück und korrigiert.
In die Berechnung fließen laut Pepperstone die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis abzüglich Kosten, Finanzierungskosten und Dividendenanpassungen sowie Handelsrabatte ein. Keine Steuer fällt auf Ein- und Auszahlungen und auf offene Positionen an. Alle Konten, die Sie bei Pepperstone führen, werden zusammengefasst. Für den Datenaustausch mit den Finanzbehörden braucht Pepperstone Ihre elfstellige Steuer-Identifikationsnummer.
Gesamter Steuerabzug laut Pepperstone
| Kirchensteuersatz | Abgeltungsteuer | Solidaritätszuschlag | Kirchensteuer | Summe |
|---|---|---|---|---|
| 0 % | 25,0000 % | 1,3750 % | 0,0000 % | 26,3750 % |
| 8 % | 24,5098 % | 1,3480 % | 1,9608 % | 27,8186 % |
| 9 % | 24,4499 % | 1,3447 % | 2,2005 % | 27,9951 % |
Wie verrechnet Pepperstone Gewinne und Verluste?
Laut Pepperstone werden Gewinne und Verluste auf Ihrem Konto vollständig miteinander verrechnet, und zwar nach dem T+1-Standard: am Werktag nach dem Schließen des Trades. Wurde auf einen Gewinn bereits Steuer einbehalten und folgt ein Verlust, erhalten Sie die zu viel gezahlte Steuer am nächsten Werktag zurück. Die frühere Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften ist laut Pepperstone in allen offenen Fällen nicht mehr anzuwenden.
Die Reihenfolge ist festgelegt. Bei einem Verlust verrechnet Pepperstone zuerst mit Gewinnen und erstattet einbehaltene Steuer, dann wird der bereits genutzte Freistellungsbetrag wieder aufgefüllt, und erst danach wächst Ihr Verlusttopf. Bei einem Gewinn wird zuerst der Verlusttopf abgebaut, dann der Freibetrag genutzt, und erst der Rest wird versteuert.
Kann man bei einem CFD-Broker einen Freistellungsauftrag einrichten?
Ja, bei einem Broker, der die Steuer selbst abführt. Bei der Pepperstone GmbH stellen Sie Kapitalerträge bis zur gesetzlichen Höhe vom Steuerabzug frei: derzeit 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepartner. Den Betrag können Sie auf mehrere Banken und Broker aufteilen, insgesamt aber nicht überschreiten.
Einreichen, ändern oder widerrufen müssen Sie den Auftrag auf dem amtlich vorgeschriebenen Formular; Pepperstone verweist dafür an sein Sales- oder Support-Team. Ein erteilter Freibetrag gilt, bis Sie ihn ändern. Senken können Sie ihn nur um den Teil, der noch nicht genutzt wurde, und nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen zum Jahresende. Bei Brokern ohne deutschen Steuerabzug ist ein Freistellungsauftrag nicht vorgesehen; den Freibetrag berücksichtigen Sie dann in der Steuererklärung.