Was bedeutet BaFin-Regulierung wirklich?
Vier konkrete Dinge: getrennte Verwahrung von Kundengeldern, gesetzlich begrenzter Hebel, ein unabdingbarer Negativsaldoschutz und eine vorgeschriebene Verlustquote in festgelegtem Wortlaut.
Was sie nicht bedeutet: die BaFin prüft keine Preise, keine Ausführungsqualität und keine Servicequalität. Eine Zulassung ist eine Mindestanforderung, keine Empfehlung — und die Verlustquoten von 70 bis 80 % machen das deutlich.
Deutsche Zulassung oder EU-Pass? Der entscheidende Unterschied
Es gibt keine getrennte Liste. Sie erkennen den Unterschied an der Gattung im Datenbankeintrag.
Die BaFin schreibt es selbst auf den Eintrag: „Das von Ihnen aufgerufene Unternehmen wird nicht von der Bafin beaufsichtigt. Die … Informationen werden von der für das Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes übermittelt. Es wird empfohlen, das Unternehmensregister der zuständigen Aufsichtsbehörde zu konsultieren.“ Genau dieser Satz steht beispielsweise beim Eintrag von eToro (Europe) Limited.
Tabelle 1 — Deutsche Zulassung gegen EU-Pass
| Merkmal | Deutsches Institut | Anbieter mit EU-Pass |
|---|---|---|
| Gattung | “Wertpapierinstitut” oder “Kreditinstitut” mit Erlaubnissen nach WpIG/KWG | “Grenzüberschreitender Dienstleister (WpI) gem. § 74 WpIG” |
| Anschrift | Deutschland | z. B. Limassol, Zypern |
| Aufsicht | BaFin | Heimatbehörde, z. B. CySEC |
So prüfen Sie einen Anbieter
- Öffnen Sie die BaFin-Unternehmensdatenbank unter portal.mvp.bafin.de.
- Suchen Sie den exakten Firmennamen — nicht die Marke. Mit vorangestelltem Sternchen suchen Sie auch mitten im Namen.
- Prüfen Sie die Gattung. Steht dort „Grenzüberschreitender Dienstleister“, ist es ein EU-Pass.
- Prüfen Sie die Erlaubnistabelle — jede Erlaubnis mit Erteilungsdatum und gesetzlicher Fundstelle, etwa „Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG)“.
- Notieren Sie die BaFin-ID und gleichen Sie sie mit den Angaben im Vertrag ab.